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Betriebsleiter*in (m/w/d) für eine Mensa mit Kaffeebar im Bereich der Hochschulgastronomie in Köln

Kölner Studierendenwerk Anstalt des öffentlichen Rechts Köln (50937)

Teilzeit Mit Personalverantwortung
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Befristung

Die Anzeige nennt keine Dauer

Der Arbeitgeber schreibt die Stelle als befristeten Vertrag aus, sagt aber nicht, auf wie lange. Das ist zulässig: Die Dauer muss im Arbeitsvertrag stehen, nicht in der Ausschreibung. Fragen Sie im ersten Gespräch danach – und danach, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt.

Was eine Befristung rechtlich bedeutet

Die Anzeige

Das Kölner Studierendenwerk unterstützt täglich 78.000 Studierende von acht Kölner Hochschulen: Mensen, Kaffeebars, Studentenwohnhäuser, Kindertagesstätten, Psychologische und Sozialberatung, BAföG-Studienfinanzierung, internationale und kulturelle Veranstaltungen - das ist täglicher Service für Studierende von ca. 570 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Werk.

Das Werk sucht Dich!

Betriebsleiter*in (m/w/d) für eine Mensa mit Kaffeebar im Bereich der Hochschulgastronomie
in Köln

Vergütung 45.600 - 54.600 € (pro Jahr / Einstiegsgehalt)
Umfang Vollzeit oder Teilzeit
Befristung sachgrundbefristet
Beginn nächstmöglicher Zeitpunkt

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