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Teilzeit- und Befristungsgesetz

Der befristete Arbeitsvertrag

Acht Fragen, acht Paragrafen – jeder im Wortlaut, mit dem, was er praktisch bedeutet, und den Fehlern, an denen Befristungen scheitern. Darunter jeweils die Stellen aus dem eigenen Bestand, wo der Bestand etwas dazu sagen kann.

Im Bestand stehen 3.317 offene Stellen von 1.390 Unternehmen; 3.228 davon tragen im Datensatz den Vermerk „Befristeter Vertrag“ (97,3 %).

Die acht Themen

§ 14 Abs. 2 TzBfG

Sachgrundlose Befristung

Mein Vertrag ist befristet, aber im Vertrag steht kein Grund. Geht das?

Zwei Jahre, höchstens dreimal verlängert – und ausgeschlossen, wenn man schon einmal bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war.

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§ 14 Abs. 1 TzBfG

Befristung mit Sachgrund

Im Vertrag steht ein Grund für die Befristung. Trägt der?

Acht Gründe nennt das Gesetz – und die Liste ist nicht abschließend. Mit Sachgrund gibt es keine Zwei-Jahres-Grenze.

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§ 14 Abs. 4 TzBfG

Schriftform

Wir haben die Verlängerung per E-Mail vereinbart. Reicht das?

Nein. Die Befristungsabrede braucht eine eigenhändige Unterschrift – und zwar vor dem ersten Arbeitstag.

§ 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG

Verlängerung

Mein Vertrag wird verlängert. Wie oft darf das sein?

Ohne Sachgrund höchstens dreimal und nur innerhalb von zwei Jahren – und nur, wenn sich sonst nichts ändert.

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§ 14 Abs. 1 TzBfG

Kettenbefristung

Ich bin seit acht Jahren immer wieder befristet. Ist das noch zulässig?

Mit Sachgrund gibt es keine Obergrenze – aber irgendwann kippt die Kette in den Rechtsmissbrauch.

§ 15 Abs. 4 TzBfG

Kündigung im befristeten Vertrag

Kann ich aus einem befristeten Vertrag vorher raus?

Ordentlich kündigen kann in der Regel keine Seite – es sei denn, der Vertrag oder der Tarifvertrag erlaubt es ausdrücklich.

§ 15 Abs. 3 TzBfG

Probezeit im befristeten Vertrag

Sechs Monate Probezeit bei einem Jahresvertrag – darf das sein?

Die Probezeit muss zur erwarteten Dauer der Befristung passen. Ein halbes Jahr bei einem Jahresvertrag tut das kaum.

§§ 16, 17 TzBfG

Entfristung und Entfristungsklage

Meine Befristung war unwirksam. Was mache ich jetzt – und bis wann?

Drei Wochen nach dem vereinbarten Ende. Danach gilt auch die unwirksame Befristung als wirksam.

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Aus dem eigenen Bestand

Wer stellt befristet ein

Deutsche Post trägt 811 der 3.317 Anzeigen – 24,4 Prozent in einer Hand. 774 davon tragen Postbote oder Zusteller im Titel.

  • Freizeit, Touristik, Kultur & Sport 406
  • Transport & Logistik 374
  • Öffentlicher Dienst & Verbände 331
  • Gesundheit & soziale Dienste 314
  • Wissenschaft & Forschung 168
  • Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung 134

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