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§ 14 Abs. 1 TzBfG

Befristung mit Sachgrund

Im Vertrag steht ein Grund für die Befristung. Trägt der?

Acht Gründe nennt das Gesetz – und die Liste ist nicht abschließend. Mit Sachgrund gibt es keine Zwei-Jahres-Grenze.

Der Gesetzestext

§ 14 Abs. 1 TzBfG – Zulässigkeit der Befristung

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
  2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
  3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
  4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
  5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,
  6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
  7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
  8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

Teilzeit- und Befristungsgesetz, Absatz 1. Wortlaut abgerufen am 17.09.2026 bei gesetze-im-internet.de.

Was das praktisch bedeutet

Mit einem sachlichen Grund darf ein Arbeitsvertrag befristet werden, ohne dass eine Höchstdauer oder eine Höchstzahl von Verlängerungen gilt. Auch das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 spielt keine Rolle – es gilt nur für die sachgrundlose Befristung.

Das Wort „insbesondere“ in Satz 2 ist kein Füllwort: Die acht Nummern sind Beispiele, keine abschließende Aufzählung. Ein Grund, der in der Liste nicht steht, kann trotzdem tragen, wenn er den aufgezählten in Gewicht und Art entspricht.

Der häufigste Grund in der Praxis ist Nummer 3, die Vertretung: Elternzeit, Mutterschutz, Krankheit, Sabbatical. Dahinter steht der Gedanke, dass der Arbeitgeber mit der Rückkehr des Vertretenen rechnet und deshalb keinen Dauerarbeitsplatz zu besetzen hat.

Nummer 7, die Haushaltsmittel, gilt nur im öffentlichen Dienst und ist enger, als sie klingt: Die Mittel müssen haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sein, und der Beschäftigte muss entsprechend eingesetzt werden. Ein Haushaltstitel, der nur allgemein „Personal“ ausweist, trägt die Befristung nicht.

Der Grund muss bei Vertragsschluss vorliegen – er muss aber nicht im Vertrag stehen. Das ist ein verbreitetes Missverständnis in beide Richtungen: Ein Vertrag ohne genannten Grund kann mit Sachgrund befristet sein, und ein Vertrag mit genanntem Grund ist nicht deshalb wirksam befristet, weil der Grund darin steht.

Die typischen Fehler

Der genannte Grund existiert nur auf dem Papier

Bei der Vertretung nach Nummer 3 muss es eine konkrete Person geben, die vertreten wird, und einen Zusammenhang zwischen deren Ausfall und der befristeten Stelle. Eine „Vertretung“ ohne jemanden, der zurückkommt, ist ein vorübergehender Bedarf – und der ist Nummer 1 und wird anders geprüft.

Der vorübergehende Bedarf ist in Wahrheit ein dauernder

Nummer 1 verlangt eine Prognose bei Vertragsschluss, dass der Bedarf endet. Wer dieselbe Stelle seit Jahren mit wechselnden befristeten Kräften besetzt, hat keinen vorübergehenden Bedarf, sondern einen Dauerbedarf mit wechselnden Gesichtern.

Die Erprobung dauert länger als eine Erprobung

Nummer 5 erlaubt die Befristung zur Erprobung. Wie lange erprobt werden darf, sagt das Gesetz nicht – die Orientierung gibt die Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes von sechs Monaten. Wer 24 Monate „zur Erprobung“ befristet, wird das begründen müssen.

Aus dem eigenen Bestand

Welche Anzeigen nennen eine Vertretung?

231 von 3.317 offenen Anzeigen. Vertretung ist Nummer 3 der acht Sachgründe und der einzige, der sich in einer Stellenanzeige regelmäßig wiederfindet – Elternzeitvertretung, Mutterschutz, Krankheitsvertretung. Gezählt sind Anzeigen, die eines dieser Wörter im Titel oder im Anzeigentext tragen.

Weiter im Gesetz

Die anderen Fragen zur Befristung

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