Leitung ambulanter Dienst (w/m/d)
Korian Deutschland GmbH Westerkappeln
Im Vertrag steht ein Grund für die Befristung. Trägt der?
Acht Gründe nennt das Gesetz – und die Liste ist nicht abschließend. Mit Sachgrund gibt es keine Zwei-Jahres-Grenze.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
Teilzeit- und Befristungsgesetz, Absatz 1. Wortlaut abgerufen am 17.09.2026 bei gesetze-im-internet.de.
Mit einem sachlichen Grund darf ein Arbeitsvertrag befristet werden, ohne dass eine Höchstdauer oder eine Höchstzahl von Verlängerungen gilt. Auch das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 spielt keine Rolle – es gilt nur für die sachgrundlose Befristung.
Das Wort „insbesondere“ in Satz 2 ist kein Füllwort: Die acht Nummern sind Beispiele, keine abschließende Aufzählung. Ein Grund, der in der Liste nicht steht, kann trotzdem tragen, wenn er den aufgezählten in Gewicht und Art entspricht.
Der häufigste Grund in der Praxis ist Nummer 3, die Vertretung: Elternzeit, Mutterschutz, Krankheit, Sabbatical. Dahinter steht der Gedanke, dass der Arbeitgeber mit der Rückkehr des Vertretenen rechnet und deshalb keinen Dauerarbeitsplatz zu besetzen hat.
Nummer 7, die Haushaltsmittel, gilt nur im öffentlichen Dienst und ist enger, als sie klingt: Die Mittel müssen haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sein, und der Beschäftigte muss entsprechend eingesetzt werden. Ein Haushaltstitel, der nur allgemein „Personal“ ausweist, trägt die Befristung nicht.
Der Grund muss bei Vertragsschluss vorliegen – er muss aber nicht im Vertrag stehen. Das ist ein verbreitetes Missverständnis in beide Richtungen: Ein Vertrag ohne genannten Grund kann mit Sachgrund befristet sein, und ein Vertrag mit genanntem Grund ist nicht deshalb wirksam befristet, weil der Grund darin steht.
Bei der Vertretung nach Nummer 3 muss es eine konkrete Person geben, die vertreten wird, und einen Zusammenhang zwischen deren Ausfall und der befristeten Stelle. Eine „Vertretung“ ohne jemanden, der zurückkommt, ist ein vorübergehender Bedarf – und der ist Nummer 1 und wird anders geprüft.
Nummer 1 verlangt eine Prognose bei Vertragsschluss, dass der Bedarf endet. Wer dieselbe Stelle seit Jahren mit wechselnden befristeten Kräften besetzt, hat keinen vorübergehenden Bedarf, sondern einen Dauerbedarf mit wechselnden Gesichtern.
Nummer 5 erlaubt die Befristung zur Erprobung. Wie lange erprobt werden darf, sagt das Gesetz nicht – die Orientierung gibt die Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes von sechs Monaten. Wer 24 Monate „zur Erprobung“ befristet, wird das begründen müssen.
231 von 3.317 offenen Anzeigen. Vertretung ist Nummer 3 der acht Sachgründe und der einzige, der sich in einer Stellenanzeige regelmäßig wiederfindet – Elternzeitvertretung, Mutterschutz, Krankheitsvertretung. Gezählt sind Anzeigen, die eines dieser Wörter im Titel oder im Anzeigentext tragen.
Korian Deutschland GmbH Westerkappeln
EURAWASSER Nord GmbH Bützow
Die Autobahn GmbH des Bundes Verden
Aenova Group Starnberg
Thüga Aktiengesellschaft München
Klinikum Neumarkt Neumarkt in der Oberpfalz
Markant Gruppe Offenburg
Die Autobahn GmbH des Bundes Hennigsdorf
Mein Vertrag ist befristet, aber im Vertrag steht kein Grund. Geht das?
§ 14 Abs. 4 TzBfGWir haben die Verlängerung per E-Mail vereinbart. Reicht das?
§ 14 Abs. 2 S. 1 TzBfGMein Vertrag wird verlängert. Wie oft darf das sein?
§ 14 Abs. 1 TzBfGIch bin seit acht Jahren immer wieder befristet. Ist das noch zulässig?
§ 15 Abs. 4 TzBfGKann ich aus einem befristeten Vertrag vorher raus?
§ 15 Abs. 3 TzBfGSechs Monate Probezeit bei einem Jahresvertrag – darf das sein?
§§ 16, 17 TzBfGMeine Befristung war unwirksam. Was mache ich jetzt – und bis wann?
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