Zum Inhalt springen
§ 15 Abs. 3 TzBfG

Probezeit im befristeten Vertrag

Sechs Monate Probezeit bei einem Jahresvertrag – darf das sein?

Die Probezeit muss zur erwarteten Dauer der Befristung passen. Ein halbes Jahr bei einem Jahresvertrag tut das kaum.

Der Gesetzestext

§ 15 Abs. 3 TzBfG – Ende des befristeten Arbeitsvertrages

Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen.

Teilzeit- und Befristungsgesetz, Absatz 3. Wortlaut abgerufen am 17.09.2026 bei gesetze-im-internet.de.

§ 15 Abs. 4 TzBfG – Ende des befristeten Arbeitsvertrages

Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

Teilzeit- und Befristungsgesetz, Absatz 4. Wortlaut abgerufen am 17.09.2026 bei gesetze-im-internet.de.

Was das praktisch bedeutet

Seit dem 1. August 2022 steht in § 15 Abs. 3 TzBfG eine eigene Schranke für die Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis: Sie muss im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen. Die Vorschrift setzt Artikel 8 der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152 um.

Eine feste Obergrenze nennt das Gesetz nicht – es nennt einen Maßstab. Die sechs Monate, die im unbefristeten Vertrag üblich sind, sind damit im befristeten Vertrag nicht mehr selbstverständlich: Bei einem auf zwölf Monate befristeten Vertrag ist ein halbes Jahr die Hälfte der Laufzeit, und das lässt sich schwer als Erprobung begründen.

Die Probezeit ist nicht dasselbe wie die Befristung zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 TzBfG. Dort ist die gesamte Vertragsdauer die Erprobung; hier liegt eine Probezeit innerhalb eines ohnehin befristeten Vertrags.

Und sie hilft nur, wenn die ordentliche Kündigung überhaupt vereinbart ist. Ohne Kündigungsklausel nach § 15 Abs. 4 TzBfG ist eine Probezeit im befristeten Vertrag eine Verabredung ohne Wirkung.

Achtung bei älteren Quellen und Vertragsmustern: Bis zum 31. Juli 2022 war § 15 Abs. 3 TzBfG die Vorschrift über die ordentliche Kündigung. Sie steht heute in Absatz 4. Wer einen Vertrag oder einen Ratgeber liest, der „§ 15 Abs. 3 TzBfG“ für die Kündigung zitiert, liest eine überholte Nummerierung.

Die typischen Fehler

Die Sechs-Monats-Probezeit wird aus dem unbefristeten Muster übernommen

Vertragsmuster tragen die sechs Monate als Standard. Im befristeten Vertrag ist das seit August 2022 keine sichere Größe mehr, sondern eine, die sich an der Laufzeit messen lassen muss.

Probezeit ohne Kündigungsklausel

Steht im befristeten Vertrag eine Probezeit, aber keine Abrede über die ordentliche Kündigung, kann während der Probezeit niemand ordentlich kündigen – § 15 Abs. 4 TzBfG geht vor.

Die Wartezeit des Kündigungsschutzes wird mit der Probezeit verwechselt

Die sechs Monate des § 1 Abs. 1 KSchG sind eine Wartezeit und laufen unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart ist. Eine kürzere Probezeit verkürzt sie nicht.

Aus dem eigenen Bestand

Was der Bestand dazu nicht sagt

Gemessen am 17.09.2026: 2 von 2.640 Anzeigen erwähnen eine Probezeit oder eine Erprobung im Titel oder im Anzeigentext. Aus zwei Treffern wird keine Auskunft – deshalb steht hier keine Liste, sondern diese Zahl.

Weiter im Gesetz

Die anderen Fragen zur Befristung

Stellenanzeigen Job verwendet nur die Cookies, die für den Betrieb der Seite nötig sind. Kein Tracking, keine Werbenetzwerke, keine Auswertung Ihres Verhaltens. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz