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Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH Freistadt
Mein Vertrag wird verlängert. Wie oft darf das sein?
Ohne Sachgrund höchstens dreimal und nur innerhalb von zwei Jahren – und nur, wenn sich sonst nichts ändert.
Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
Teilzeit- und Befristungsgesetz, Absatz 2. Wortlaut abgerufen am 17.09.2026 bei gesetze-im-internet.de.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Teilzeit- und Befristungsgesetz, Absatz 4. Wortlaut abgerufen am 17.09.2026 bei gesetze-im-internet.de.
(5) Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
(6) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
Teilzeit- und Befristungsgesetz, Absätze 5 und 6. Wortlaut abgerufen am 17.09.2026 bei gesetze-im-internet.de.
Eine Verlängerung im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist etwas sehr Enges: Es wird ausschließlich der Endtermin hinausgeschoben, und der Vertrag bleibt im Übrigen unverändert. Wird gleichzeitig die Arbeitszeit, die Vergütung oder die Tätigkeit geändert, ist das keine Verlängerung, sondern ein neuer Vertrag.
Der Unterschied ist kein Formalismus, sondern entscheidet über die Wirksamkeit. Ein neuer Vertrag mit demselben Arbeitgeber ist wegen § 14 Abs. 2 S. 2 nicht mehr sachgrundlos befristbar – die Vorbeschäftigung ist dann der eigene, gerade abgelaufene Vertrag.
Die Verlängerung muss vereinbart sein, bevor der alte Vertrag endet. Eine Woche nach Ablauf unterschrieben ist kein Anschluss, sondern ein Neuabschluss an ein bereits beendetes Arbeitsverhältnis.
Auch die Verlängerung braucht die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG. Und wenn nach Ablauf weitergearbeitet wird, ohne dass der Arbeitgeber unverzüglich widerspricht, gilt der Vertrag nach § 15 Abs. 6 TzBfG als auf unbestimmte Zeit verlängert.
Mit Sachgrund gibt es keine Höchstzahl von Verlängerungen. Die Grenze ist dort nicht die Zahl, sondern der Rechtsmissbrauch – siehe die Seite zur Kettenbefristung.
Die Gehaltserhöhung, die man dem Mitarbeiter bei der Verlängerung gönnt, macht aus der Verlängerung einen Neuvertrag. Wer beides will, muss die Änderung zeitlich trennen – oder die Befristung auf einen Sachgrund stützen.
Drei Verlängerungen sind erlaubt und zwei Jahre sind erlaubt – aber beides zusammen. Vier Verträge zu je acht Monaten sind 32 Monate und damit unwirksam, obwohl es nur drei Verlängerungen waren.
Läuft der Vertrag am 31. aus und wird am 2. des Folgemonats verlängert, liegt dazwischen ein Arbeitsverhältnis ohne wirksame Befristungsabrede. § 15 Abs. 6 TzBfG erledigt den Rest.
190 von 3.317 offenen Anzeigen. „Zunächst befristet“ ist die Formel, mit der eine Ausschreibung eine Verlängerung andeutet, ohne eine zuzusagen. Gezählt sind Anzeigen, die diese oder eine verwandte Wendung tragen. Eine Zusage ist das nicht, und rechtlich folgt daraus nichts.
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Diakonisches Werk im Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten gGmbH Dorsten
Klinikum Neumarkt Neumarkt in der Oberpfalz
Mein Vertrag ist befristet, aber im Vertrag steht kein Grund. Geht das?
§ 14 Abs. 1 TzBfGIm Vertrag steht ein Grund für die Befristung. Trägt der?
§ 14 Abs. 4 TzBfGWir haben die Verlängerung per E-Mail vereinbart. Reicht das?
§ 14 Abs. 1 TzBfGIch bin seit acht Jahren immer wieder befristet. Ist das noch zulässig?
§ 15 Abs. 4 TzBfGKann ich aus einem befristeten Vertrag vorher raus?
§ 15 Abs. 3 TzBfGSechs Monate Probezeit bei einem Jahresvertrag – darf das sein?
§§ 16, 17 TzBfGMeine Befristung war unwirksam. Was mache ich jetzt – und bis wann?
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