Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die Befristung in der Stellenanzeige zu nennen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verlangt in § 7 Absatz 1 nur, einen Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn er sich dafür eignet. Über die Vertragsdauer schweigt es. Die Information steht also da, wo der Arbeitgeber sie hinschreibt – oder gar nicht.
Die offenen Formulierungen
Am einfachsten sind die Anzeigen, die es aussprechen. „Befristet für zwei Jahre", „zunächst befristet", „im Rahmen einer Elternzeitvertretung", „Projektstelle bis Ende 2027", „Sachgrundbefristung nach § 14 Absatz 1 TzBfG". Wer so schreibt, hat eine Entscheidung getroffen und teilt sie mit; das ist eine Auskunft und kein Nachteil.
Achten Sie dabei auf den Zusatz hinter der Dauer. „Befristet für zwölf Monate mit der Option auf Übernahme" ist eine Absichtserklärung ohne rechtliche Bindung, aber sie sagt Ihnen, in welche Richtung das Haus denkt. „Befristet zur Vertretung" sagt Ihnen, dass die Dauer an einer anderen Person hängt. Die Begriffe sind im Beitrag zu den zwei Wegen der Befristung erklärt.
Die Formulierungen, die es andeuten
Häufiger steht die Befristung nicht im Titel, sondern ergibt sich aus dem Text. Diese Wendungen lohnen einen zweiten Blick.
- „Für unser Projekt suchen wir" oder „zur Unterstützung während der Umstellungsphase" – das ist die Sprache des vorübergehenden Bedarfs.
- „Zunächst" in jeder Variante: zunächst für ein Jahr, zunächst in Teilzeit, zunächst am Standort.
- „Drittmittelfinanziert", „aus Projektmitteln finanziert", „vorbehaltlich der Mittelbewilligung" – Hinweise auf eine Finanzierung mit Laufzeit.
- Ein Eintrittstermin, der mit einem Enddatum gepaart ist, auch ohne das Wort „befristet".
- Der Hinweis auf eine Entgeltgruppe zusammen mit dem Wort „Stellenanteil" oder „Stelle nach dem Stellenplan" – im öffentlichen Dienst ein Anhaltspunkt auf eine haushaltsrechtlich befristete Mittelstelle.
Keine dieser Formulierungen beweist etwas. Alle sind Anlass zu einer Frage.
Wenn die Anzeige schweigt
Ein fehlender Hinweis bedeutet nicht, dass die Stelle unbefristet ist. Er bedeutet nur, dass der Arbeitgeber die Frage nicht beantwortet hat, und dass Sie sie stellen müssen, bevor Sie Zeit investieren.
Der richtige Zeitpunkt dafür ist nicht das Anschreiben. Eine Bewerbung, die mit einer Bedingung beginnt, liest sich schlecht, und die Antwort bekommen Sie ohnehin erst im Gespräch. Der Beitrag zur Befristung im Vorstellungsgespräch zeigt, wie sich das dort unterbringen lässt, ohne den Ton zu verderben.
Was Sie stattdessen tun können: Schauen Sie sich die Karriereseite des Arbeitgebers an und vergleichen Sie mehrere Anzeigen desselben Hauses. Wenn dort einige Stellen ausdrücklich befristet sind und andere nicht, ist das Schweigen ein Signal in die andere Richtung. Wenn keine einzige Anzeige das Wort verwendet, sagt das Schweigen gar nichts.
Was in der Trefferliste hilft
Viele Stellenportale führen die Vertragsart als Filter, und die Angabe stammt aus den Daten des Arbeitgebers, nicht aus einer Auswertung des Anzeigentexts. Sie ist deshalb nur so genau wie das, was eingetragen wurde – als erste Sortierung aber brauchbar. Die Trefferliste dieses Portals lässt sich nach Suchwörtern einschränken, mit denen Arbeitgeber befristete Stellen typischerweise benennen.
Ein Hinweis noch zur Zeitarbeit: Anzeigen von Personaldienstleistern beschreiben oft die Tätigkeit beim Entleiher, nicht den Vertrag beim Verleiher. Wer sie für befristete Direktstellen hält, verwechselt zwei Dinge, die der Beitrag Befristung oder Zeitarbeit auseinanderhält.
Was die Anzeige nicht verrät
Drei Dinge stehen nie in einer Anzeige, und alle drei entscheiden mehr über Ihre Lage als die Laufzeit. Erstens, ob der Vertrag eine ordentliche Kündigung vorsieht – ohne eine solche Abrede sind Sie nach § 15 Absatz 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes für die gesamte Dauer gebunden. Zweitens, worauf die Befristung rechtlich gestützt wird, denn der Sachgrund muss nicht im Vertrag stehen. Drittens, wie häufig dieses Haus befristete Verträge in unbefristete überführt.
Diese drei Fragen gehören ins Gespräch, nicht in die Bewerbung.
Ob sich die Bewerbung lohnt
Eine befristete Stelle ist kein Grund, nicht zu schreiben – sie ist ein Grund, sich die Bedingungen genauer anzusehen. Für den Einstieg in ein Feld, nach einer Unterbrechung oder beim Wechsel der Branche ist sie oft der einzige Weg, der offensteht – und sie erzeugt eine einschlägige Station, die jede weitere Bewerbung leichter macht.
Was Sie dabei im Kopf behalten sollten: Eine befristete Stelle kostet Sie, wenn Sie eine unbefristete aufgeben. Und sie kostet Sie mehr, wenn Ihr laufender Vertrag keine ordentliche Kündigung zulässt – dann kommen Sie nämlich gar nicht heraus, bevor die Frist abgelaufen ist.
Und wer schreibt gerade befristet aus?
Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen mit der Befristungsangabe der Anzeige, soweit sie eine macht – und die Arbeitgeber, bei denen sich die befristeten Verträge häufen.