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Bewerbung

Das Zeugnis am Ende der Befristung

Auch ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit einem Zeugnisanspruch. Was § 109 der Gewerbeordnung verlangt, warum die elektronische Form seit 2025 möglich ist und weshalb der Beendigungsgrund ins Zeugnis gehört oder auch nicht.

4 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung und oft ohne Abschiedsgespräch. Umso leichter geht unter, dass Ihnen am Ende dasselbe zusteht wie jeder anderen ausscheidenden Person – und dass dieses Papier in Ihrer nächsten Bewerbung mehr Gewicht hat als bei jemandem, der seit acht Jahren dieselbe Stelle hat.

Der Anspruch und sein Umfang

§ 109 Absatz 1 der Gewerbeordnung:

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Der Anspruch besteht bei Beendigung – unabhängig davon, wie sie zustande kommt. Eine Befristung, die ausläuft, ist eine Beendigung. Sie müssen das qualifizierte Zeugnis allerdings verlangen; von selbst schuldet der Arbeitgeber nur das einfache.

Absatz 2 setzt inhaltliche Grenzen: Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage zu treffen. Das ist die gesetzliche Absage an den verdeckten Code.

Die elektronische Form seit 2025

Absatz 3 lautet heute:

Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden.

Das ist neu. Bis Ende 2024 war die elektronische Form ausgeschlossen; seit dem 1. Januar 2025 ist sie mit Ihrer Einwilligung zulässig. Wer also liest, ein Zeugnis müsse zwingend auf Papier erteilt werden, liest einen überholten Satz.

Für Sie ist das eine Wahlmöglichkeit, keine Pflicht. Ohne Ihre Einwilligung bleibt es beim schriftlichen Zeugnis. Eine Einwilligung kann sich lohnen, wenn Sie schnell eine Datei brauchen; sie lohnt sich nicht, wenn Sie das Papier für Unterlagen benötigen, die eine Unterschrift verlangen.

Beachten Sie den Unterschied zur Befristung selbst: Für die Befristungsabrede gilt unverändert die Schriftform nach § 14 Absatz 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die Erleichterung von 2025 betrifft das Zeugnis, nicht den Vertrag – dazu der Beitrag zur Schriftform bei der Befristung.

Wann Sie es anfordern

Bitten Sie etwa vier Wochen vor dem Ablauftag schriftlich um das qualifizierte Zeugnis. Das gibt der Personalabteilung Zeit und Ihnen die Möglichkeit, es noch zu besprechen, solange die beurteilenden Personen erreichbar sind und sich erinnern.

Wer bereits während der Laufzeit ein Papier braucht – etwa für eine parallele Bewerbung –, kann um ein Zwischenzeugnis bitten. Einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch darauf enthält § 109 der Gewerbeordnung nicht; in der Praxis wird es bei triftigem Anlass regelmäßig erteilt, und ein bevorstehendes Vertragsende ist ein solcher Anlass. Der Beitrag zum parallelen Weitersuchen ordnet das in den Ablauf der letzten Monate ein.

Wie der Beendigungsgrund hineinkommt

Ein Zeugnis muss den Grund der Beendigung nicht nennen. Bei einer Befristung ist es dennoch üblich und meist in Ihrem Interesse, denn der Grund erklärt eine kurze Beschäftigungsdauer, ohne dass jemand nachfragen muss.

Eine Formulierung, die das Ende sachlich auf den Vertrag zurückführt, nimmt der Lücke im Lebenslauf die Erklärungsbedürftigkeit. Eine, die offenlässt, warum es nach elf Monaten vorbei war, tut das nicht. Wenn Sie hier eine Präferenz haben, äußern Sie sie, wenn Sie das Zeugnis anfordern – nicht, nachdem es erteilt ist.

Die Dauerangabe und warum sie stimmen muss

Ein Zeugnis nennt Beginn und Ende der Tätigkeit. Bei einer Kette befristeter Verträge sollte es den gesamten Zeitraum abbilden und nicht nur den letzten Vertrag. Das ist keine Gefälligkeit: § 4 Absatz 2 Satz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verlangt, bei Beschäftigungsbedingungen, die von der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abhängen, für befristet Beschäftigte dieselben Zeiten zu berücksichtigen wie für unbefristet Beschäftigte, soweit nicht sachliche Gründe etwas anderes rechtfertigen.

Prüfen Sie die Daten deshalb zuerst, bevor Sie sich den Formulierungen widmen. Ein falscher Zeitraum ist der einzige Fehler im Zeugnis, den ein künftiger Arbeitgeber gegen Ihre eigenen Angaben halten kann. Wie sich befristete Stationen im Lebenslauf darstellen lassen, steht im Beitrag die Befristung in der Stellenanzeige erkennen, der auch die Gegenrichtung behandelt.

Wenn das Zeugnis nicht kommt

Erinnern Sie schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist. Der Anspruch ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch, der vor dem Arbeitsgericht durchsetzbar ist und tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfristen unterliegen kann – ein Grund, nicht monatelang zuzuwarten.

Ob eine bestimmte Formulierung im Zeugnis zulässig ist, beurteilt sich am Einzelfall; dieser Text beschreibt nur den rechtlichen Rahmen.

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