Es gibt ein Unbehagen, das viele befristet Beschäftigte teilen: Man arbeitet gern, das Team ist in Ordnung, und trotzdem soll man sich woanders bewerben. Das fühlt sich nach Doppelspiel an. Es ist keines. Der Arbeitgeber hat vereinbart, dass die Zusammenarbeit an einem bestimmten Tag endet; sich darauf einzustellen, ist kein Vertrauensbruch, sondern die Erfüllung dessen, was im Vertrag steht.
Die Frist, die zuerst läuft
Bevor es um Bewerbungen geht, geht es um eine Pflicht. § 38 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch:
Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden.
Den Beendigungszeitpunkt kennen Sie in einem befristeten Vertrag von der Unterschrift an. Die Frist beginnt also nicht mit einer Nachricht, sondern mit dem Kalender. Kennen Sie den Zeitpunkt weniger als drei Monate vorher – bei einer Zweckbefristung der Regelfall –, gilt Satz 2: Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.
Satz 3 ist der Satz, der am häufigsten übersehen wird: Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Eine mündliche Zusage entbindet Sie nicht, und eine laufende Entfristungsklage ebenfalls nicht – siehe den Beitrag zur Entfristungsklage.
Wer sich verspätet meldet, riskiert eine Sperrzeit: § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 des Dritten Buches nennt die verspätete Arbeitsuchendmeldung ausdrücklich als versicherungswidriges Verhalten.
Wovon die Absicherung abhängt
Ob und wie lange Arbeitslosengeld gezahlt wird, richtet sich nach Versicherungszeiten. § 142 Absatz 1 verlangt für die Anwartschaftszeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis innerhalb der Rahmenfrist, die nach § 143 Absatz 1 dreißig Monate beträgt.
Für Menschen mit kurzen Verträgen gibt es eine eigene Regel. § 142 Absatz 2 verkürzt die Anwartschaftszeit auf sechs Monate, wenn sich die in der Rahmenfrist zurückgelegten Beschäftigungstage überwiegend aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen ergeben, die auf nicht mehr als 14 Wochen im Voraus zeit- oder zweckbefristet sind, und wenn das in den letzten zwölf Monaten vor der Beschäftigungslosigkeit erzielte Arbeitsentgelt das Anderthalbfache der maßgeblichen Bezugsgröße nicht übersteigt. Die Anspruchsdauer richtet sich dann nach § 147 Absatz 3 und liegt unter der regulären.
Rechnen Sie das früh durch, nicht am letzten Tag. Wer in Ketten kurzer Verträge arbeitet, etwa in Saison- und Veranstaltungsbetrieben, sollte diese Vorschriften kennen, bevor die Lücke da ist – und im Blick behalten, dass eine kurzfristige Beschäftigung im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in der Arbeitslosenversicherung keine Versicherungszeit erzeugt.
Was Sie prüfen müssen, bevor Sie wechseln
Ein Angebot während der Laufzeit nützt nichts, wenn Sie nicht herauskommen. Nach § 15 Absatz 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gibt es die ordentliche Kündigung im befristeten Vertrag nur, wenn sie einzelvertraglich oder tariflich vereinbart wurde. Fehlt die Abrede, bleibt nur der Aufhebungsvertrag – mit dem Einverständnis des Arbeitgebers. Der Beitrag zur Kündigung im befristeten Vertrag beschreibt die Möglichkeiten.
Prüfen Sie außerdem Nebenpflichten: ein vereinbartes Wettbewerbsverbot, Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen, Vorgaben zu Nebentätigkeiten. Diese Klauseln überdauern den Vertrag teilweise und schränken ein, wohin Sie wechseln können.
Wie Sie die Suche anlegen
Beginnen Sie, sobald die Verlängerungsfrage beantwortet ist – oder sobald klar ist, dass sie nicht beantwortet wird. Wie Sie sie stellen, steht im Beitrag die Verlängerung ansprechen.
Besorgen Sie sich ein Zwischenzeugnis, solange die beurteilenden Personen im Haus sind. Halten Sie eine Aufstellung Ihrer Beschäftigungszeiten bereit, gerade wenn mehrere Verträge aufeinanderfolgten. Und bewerben Sie sich aus der Beschäftigung heraus: Das ist die stärkere Position, und sie besteht nur, solange der Vertrag läuft. Die offenen Stellen dieses Portals sind der eine Weg; Initiativbewerbungen und das eigene Netzwerk sind der andere.
Die Lücke zwischen zwei Verträgen
Wenn sich ein Anschluss nicht nahtlos ergibt, entsteht eine Lücke, und Lücken kosten mehr als das entgangene Entgelt. Sie unterbrechen die Betriebszugehörigkeit, sie setzen bei einem späteren neuen Vertrag die Wartezeiten von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsrecht neu in Gang, und sie erklären sich im Lebenslauf nicht von selbst.
Halten Sie deshalb fest, was Sie in dieser Zeit getan haben – Weiterbildung, ein Projekt, eine Vertretung. Eine erklärte Lücke ist keine.
Der Umgang im Betrieb
Sie müssen nicht ankündigen, dass Sie suchen. Sie müssen es auch nicht verbergen: In Häusern, in denen Befristung üblich ist, weiß jeder, wie es läuft, und manche Vorgesetzte helfen aktiv weiter, wenn sie früh eingeweiht sind.
Was Sie nicht tun sollten, ist die Suche als Druckmittel einzusetzen. Ein Angebot, das Sie nicht annehmen wollen, verhandelt sich schlecht – und eine Verlängerung, die aus Druck entsteht, hat selten eine zweite.
Und wer schreibt gerade befristet aus?
Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen mit der Befristungsangabe der Anzeige, soweit sie eine macht – und die Arbeitgeber, bei denen sich die befristeten Verträge häufen.