Fensterbauer / Tischler - Ruhrgebiet (m/w/d)
Vonovia Dortmund
Die Anzeige nennt keine Dauer
Der Arbeitgeber schreibt die Stelle als befristeten Vertrag aus, sagt aber nicht, auf wie lange. Das ist zulässig: Die Dauer muss im Arbeitsvertrag stehen, nicht in der Ausschreibung. Fragen Sie im ersten Gespräch danach – und danach, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt.
Die Anzeige
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