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Landeshauptstadt Stuttgart

Mitarbeiter/-in Kindertagespflege (m/w/d)

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Befristung

Die Anzeige nennt keine Dauer

Der Arbeitgeber schreibt die Stelle als befristeten Vertrag aus, sagt aber nicht, auf wie lange. Das ist zulässig: Die Dauer muss im Arbeitsvertrag stehen, nicht in der Ausschreibung. Fragen Sie im ersten Gespräch danach – und danach, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt.

Was eine Befristung rechtlich bedeutet

Die Anzeige

Mitarbeiter/-in Kindertagespflege (m/w/d)

Wir suchen Sie für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist zum 18.11.2026 in Teilzeit (50 %) und befristet für die Dauer des Mutterschutzes und der sich anschließenden Elternzeit zu besetzen.

Die Kindertagespflege ist neben der Kindertageseinrichtung ein wichtiger Baustein der Kleinkindbetreuung in Stuttgart. Im Team „Laufende Geldleistungen“ beraten und unterstützen wir Familien und Kindertagespflegepersonen und fördern die Kindertagespflegepersonen mit unterschiedlichen finanziellen Leistungen.

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