Postbote / Aushilfe / Hilfskraft (m/w/d)
Deutsche Post AG Göttingen
Die Anzeige nennt keine Dauer
Der Arbeitgeber schreibt die Stelle als befristeten Vertrag aus, sagt aber nicht, auf wie lange. Das ist zulässig: Die Dauer muss im Arbeitsvertrag stehen, nicht in der Ausschreibung. Fragen Sie im ersten Gespräch danach – und danach, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt.
Die Anzeige
Zu dieser Stelle liegt uns kein Anzeigentext vor. Die vollständige Ausschreibung steht beim Unternehmen.