Gleiches Geld für gleiche Arbeit: § 4 Absatz 2 TzBfG
Befristet Beschäftigte dürfen wegen der Befristung nicht schlechter behandelt werden. Was diese Vorschrift für Entgelt, Sonderzahlungen und Zulagen bedeutet, wer der Vergleichsmaßstab ist und wo die Ausnahme beginnt.
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