Die Befristung steht im Arbeitsvertrag, aber sie wirkt an Stellen, die mit Arbeit nichts zu tun haben: bei der Wohnungssuche, beim Kredit, bei der Frage, ob jemand für Sie bürgt. Rechtlich ist das nicht geregelt – es gibt kein Gesetz, das Vermietern oder Banken vorschreibt, wie sie mit einem Enddatum umzugehen haben. Was es gibt, sind Erwartungen, und auf die kann man sich vorbereiten.
Was bei der Wohnung geprüft wird
Vermieter wollen wissen, ob die Miete gezahlt werden kann. Das prüfen sie üblicherweise anhand von Einkommensnachweisen, einer Selbstauskunft und einer Bonitätsauskunft. Die Vertragsart ist dabei eine Information unter mehreren, nicht ein Ausschlusskriterium.
Ein befristeter Vertrag schwächt die Auskunft, aber er ist erklärbar – und genau darauf kommt es an. Wer die Befristung von sich aus nennt, den Grund erläutert und zeigt, dass er die Miete auch bei einem Wechsel tragen kann, steht besser da als jemand, aus dessen Unterlagen sich das Enddatum erst beim zweiten Blick ergibt.
Hilfreich ist, was die Dauer relativiert: eine längere Restlaufzeit, eine belegbare Vorgeschichte mehrerer Anschlussverträge, Ersparnisse, ein zweites Einkommen im Haushalt. Beachten Sie dabei, dass Ihre Betriebszugehörigkeit unter Umständen länger ist als der aktuelle Vertrag – der Beitrag zu Betriebszugehörigkeit und Altersversorgung erläutert, welche Zeiten zählen.
Umgekehrt gilt: Eine Wohnung, deren Miete nur bei lückenloser Beschäftigung tragbar ist, ist mit einem befristeten Vertrag ein Risiko, das Sie selbst tragen – unabhängig davon, ob der Vermieter es eingeht.
Was bei einer Finanzierung zählt
Kreditgeber rechnen mit der Laufzeit der Rückzahlung, nicht mit der Laufzeit Ihres Vertrags. Je länger die Finanzierung, desto stärker fällt ein Enddatum ins Gewicht – bei einem Ratenkredit über zwei Jahre anders als bei einer Baufinanzierung über zwanzig.
Was in dieser Lage hilft, ist dasselbe wie bei der Wohnung: Belege, die über den aktuellen Vertrag hinausreichen. Eine Kette von Anschlussverträgen beim selben Arbeitgeber zeigt eine Beschäftigungsbiografie, auch wenn jeder einzelne Vertrag ein Enddatum hatte. Bitten Sie deshalb am Ende jedes Vertrags um eine Bescheinigung über die Beschäftigungszeiten, und lassen Sie auch im Zeugnis den gesamten Zeitraum ausweisen; der Beitrag zum Arbeitszeugnis am Ende der Befristung sagt, warum die Daten dort zuerst zu prüfen sind.
Nennen Sie Zahlen nur, wenn Sie sie belegen können, und kalkulieren Sie mit dem Einkommen, das auch ohne Verlängerung sicher ist. Eine Restschuldversicherung ersetzt diese Rechnung nicht; sie deckt bestimmte Ereignisse ab, und ob der Ablauf einer Befristung dazugehört, steht in den Bedingungen und nirgends sonst.
Die Bürgschaft
Wer für Sie bürgt, steht für Ihre Verbindlichkeit ein. Das ist die Stelle, an der aus einer unangenehmen Lage eine gemeinsame wird, und es lohnt, die Bedingungen genau zu lesen, bevor jemand unterschreibt.
Zwei Punkte sind dabei besonders wichtig. Erstens: Auf welche Summe und welchen Zeitraum ist die Bürgschaft begrenzt? Eine Bürgschaft ohne Betragsgrenze ist etwas anderes als eine über drei Monatsmieten. Zweitens: Wie endet sie? Eine Mietbürgschaft, die an den Mietvertrag gekoppelt ist, läuft so lange wie dieser – nicht so lange wie Ihr Arbeitsvertrag.
Und klären Sie im Voraus, was geschieht, wenn Ihr Vertrag ausläuft und sich eine Lücke ergibt. Das ist kein angenehmes Gespräch, aber es ist ein kürzeres als das, welches sonst später geführt wird.
Was Sie vorbereiten sollten
Legen Sie eine Mappe an, bevor Sie sie brauchen: alle Arbeitsverträge und Verlängerungen, die letzten Entgeltabrechnungen, Zeugnisse, eine Aufstellung Ihrer Beschäftigungszeiten. Wer diese Unterlagen in der Woche zusammensuchen muss, in der die Wohnung vergeben wird, verliert Zeit, die er nicht hat.
Halten Sie außerdem eine Rücklage vor, die eine Lücke zwischen zwei Verträgen überbrückt. Was Sie im Fall des Falles von der Arbeitslosenversicherung erwarten können, hängt von Ihren Versicherungszeiten ab; den Rahmen beschreibt der Beitrag zum parallelen Weitersuchen.
Was Sie offenlegen müssen und was nicht
Bei der Selbstauskunft für eine Wohnung sind Fragen nach Einkommen, Beschäftigungsverhältnis und laufenden Verpflichtungen üblich und im Rahmen des Erforderlichen zulässig. Beantworten Sie sie wahrheitsgemäß: Falsche Angaben zu Punkten, die für die Vermietung wesentlich sind, können den Mietvertrag gefährden.
Ungefragt ausbreiten müssen Sie nichts. Aber verschweigen Sie nicht, was aus den Unterlagen ohnehin hervorgeht – ein Enddatum im Arbeitsvertrag, das Sie nicht erwähnt haben, wirkt schlechter als eines, das Sie erklärt haben.
Was die Befristung nicht rechtfertigt
Ein befristeter Vertrag ist kein Grund, schlechtere Konditionen ohne Prüfung hinzunehmen, und er ist kein Makel, den man verschweigen müsste. Er ist eine Bedingung, die erklärt werden will.
Was sich daraus für die Gehaltsfrage ergibt, steht im Beitrag zur Gleichbehandlung: Das Gesetz verbietet die Schlechterbehandlung wegen der Befristung, einen Zuschlag für die Unsicherheit gibt es aber nur, wenn Sie ihn verhandeln.
Und wer schreibt gerade befristet aus?
Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen mit der Befristungsangabe der Anzeige, soweit sie eine macht – und die Arbeitgeber, bei denen sich die befristeten Verträge häufen.